Wichtige Information zur
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Wichtige Information zurWirtschaftsidentifikationsnummer

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Das Gesetz über ein einheitliches Identifikationsmerkmal ist eigentlich schon Ende 2004 in Kraft getreten, jedoch konnte es bis jetzt aufgrund technischer und organisatorischer Probleme in der Praxis noch nicht umgesetzt werden. Nach Paragraf 139c Abs. 1 S. 2 AO soll jede wirtschaftlich tätige Person, die bereits steuerlich erfasst ist, eine solche Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten.

Anfang 2009 soll dieser Vorgang abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt sollte man darauf achten, die Wirtschaftsidentifikationsnummer auf sämtlichen Rechnungen und auch im Impressum eigener Webseiten anzugeben, da sonst eine Abmahnung oder ein hohes Bußgeld drohen kann.

Sobald Sie die Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten haben, senden Sie diese bitte an uns, wir werden die Identifikationsnummer umgehend in Ihr Impressum einbinden.

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